Impressum

Konzeptwerk Neue Ökonomie e.V.
Klingenstr. 22
04229 Leipzig
Deutschland

Email: info@knoe.org
Telefon: +49 (0)341/39281686

AGB Kongress //

Veranstaltungsbedingungen zur Teilnahme an dem Kongress „Zukunft für Alle“ vom 25. bis 30.8.2020

§1 Anwendungsgegenstand der Veranstaltungsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Konferenz „Zukunft für alle“, veranstaltet durch das Konzeptwerk Neue Ökonomie e.V. (im Folgenden „Veranstalter*innen“ genannt) und gestaltet und umgesetzt mit dem Organisationskreis der Konferenz. Die Menge der Teilnehmer*innen umfasst auch sämtliche Referent*innen und Aussteller*innen und Helfer*innen auf der Konferenz. Der Vertrag über die Teilnahme kommt durch die Anmeldung seitens der Teilnehmer*innen und die Teilnahmebestätigung durch die Veranstalter*innen per E-Mail zustande.

§2 Allgemeine Bestimmungen
a) Die Veranstalter*innen behalten sich das Recht vor, Teilnehmer*innen aus wichtigen Gründen die Teilnahme zu verwehren, insbesondere wenn diese den Ablauf der Veranstaltung schwerwiegend stören und/oder sich anderen Menschen gegenüber diskriminierend verhalten. In diesem Fall haben Teilnehmer*innen das Recht auf Erstattung des Nennwertes des Teilnahmebeitrags. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
b) Der Zugang zu den nicht-öffentlichen Veranstaltungen kann nur über die Website der Veranstaltung (Anmeldung) oder bei den Veranstalter*innen erbeten werden.
c) Die Bezahlung des freiwilligen Teilnehmer*innenbeitrages erfolgt per Überweisung auf das Konto der Veranstalter*innen.
d) Eine Erstattung des Teilnahmebeitrags ist nur bis drei Wochen vor Beginn der Konferenz möglich. Bei späteren Absagen wird der Beitrag in der Regel nicht erstattet. In besonderen Fällen kann eine Erstattung bei den Veranstalter*innen erfragt werden. Der Rückerstattungswunsch muss direkt an die Veranstalter*innen gerichtet werden.
e) Sollten durch Witterungsumstände Gefahren für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen. Gleiches gilt bei höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder auf Anordnung des Vermieters, bei gerichtlichen Entscheidungen, sowie aufgrund Gefährdung von Besucher*innen oder bei drohender Eskalation. In diesem Fall besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Veranstalter*innen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
f) Die Veranstalter*innen behalten sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu einzelnen Bereichen der Konferenz, z.B. wegen Überfüllung zu beschränken (physisch sowie digital). Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche.
g) Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht durch die Veranstalter*innen bzw. durch sie beauftragte Dritte ausgeübt. In digitalen Formaten gilt gleiches.
h) Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, müssen in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person sein. Es gilt das Jugendschutzgesetz.

§3 Programm und Veranstaltungsorte
a) Die Veranstalter*innen haben abgesehen von der Auswahl der Referent*innen und Künstler*innen keinen unmittelbaren Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Veranstaltungen.
b) Die Veranstalter*innen behalten sich das Recht vor, aus wichtigem Grund das Programm zu ändern. Ein wichtiger Grund ist insbesondere ein von den Veranstalter*innen nicht zu vertretender Ausfall (Absage, Nichterscheinen) angekündigter Referent*innen.
c) Die Konferenz findet an mehreren Veranstaltungsorten statt. Hauptort ist Leipzig (siehe Programm-Website). Die Mehrzahl der Veranstaltungen findet rein digital statt. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Veranstaltungen digital übertragen (siehe Programm-Website).

§4 Sicherheit
a) Den Anweisungen der Veranstalter*innen und ihrer Beauftragten sowie den Helfer*innen ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung gleich welcher Art behalten sich die Veranstalter*innen das Recht vor, vom Vertrag nach § 1 zurückzutreten und Teilnehmer*innen von der Veranstaltung auszuschließen.
b) Die im Rahmen der Konferenz stattfindenden Konzerte können das Gehör empfindlich und dauerhaft belasten und beeinträchtigen. Bei den Konzerten/Parties wird voraussichtlich der Pegel von 95 dB überschritten werden. Die Veranstalter*innen treffen die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu vermeiden. Gleichwohl wird den Teilnehmer_innen zum Schutz von etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Gehörschutz zu benutzen. Für eventuelle Schäden haften die Veranstalter*innen nicht.

§5 Ton-, Bild- und Videoaufnahmen
a) Uns ist ein sensibler Umgang mit Video, Fotografie und Tonaufnahmen wichtig für eine vertrauensvolle Atmosphäre auf der Konferenz. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Menschen weder gefilmt, noch fotografiert werden wollen. Dies möchten wir möglichst respektieren. Das bedeutet konkret: Wenn Sie in Situationen fotografieren möchten, die weniger als 20 Personen umfassen, z.B. in Workshops, in Kleingruppen, müssen die erkennbaren Personen vorher um Erlaubnis gefragt werden. Gleiches gilt für Ton- und Bildaufnahmen in digitalen Formaten. Bei großflächigen Aufnahmen in Situationen mit mehr als 20 Personen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen der Konferenz, können auch ungefragt Bilder aufgenommen werden. Im digitalen Raum dürfen nur dann ungefragt Aufnahmen gemacht werden, wenn nicht gleichzeitig Bild und Name einer Person erkennbar sind.

Für die Außendarstellung der Konferenz haben wir auf Pressevertreter*innen eingeladen und ein eigenes Öffentlichkeitsarbeitsteam, das fotografieren und filmen wird. Für beide gelten die gleichen Bedingungen.
Mit dem Betreten der physischen und digitalen Veranstaltungsgeländes willigen die Teilnehmer*innen in die Anfertigung von Aufnahmen (unter den oben genannten Bedingungen) und die unentgeltliche Verwendung ihrer Bildnisse und ihrer Stimmen für Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, die von den Veranstalter*innen oder Partner*innen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Diese können anschließend digital oder gedruckt für Berichterstattung im Zusammenhang mit der Konferenz von den Veranstalter*innen genutzt werden. Sofern auf einem Foto eine erkennbare Person alleine abgebildet ist, kann sie von den Veranstalter*innen und ihren Partner*innen die Entfernung dieses Fotos verlangen, sofern dies noch möglich ist.

§6 Gewerbe, Werbung
a) Jede gewerbsmäßige Tätigkeit seitens der Teilnehmer*innen auf der Veranstaltung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalter*innen untersagt.
b) Teilnehmer*innen und anderen Dritten ist Werbung jeglicher Art innerhalb des Veranstaltungsgeländes und im direkten Umfeld nicht erlaubt, sofern sie nicht ausdrücklich zuvor von den Veranstalter*innen genehmigt wurde. Unter dieses Verbot fällt insbesondere das Austeilen oder Auslegen von Flyern, Giveaways und dergleichen, sowie das Benutzen von Werbehinweisen jeglicher Art, ebenso das Verdecken von Werbehinweisen der Partner*innen der Veranstalter*innen. Von dem Verbot ausgenommen sind übliche Markenhinweise auf Kleidungsstücken.
§7 Schadensersatz, Haftung der Veranstalter*innen
a) Teilnehmer*innen & Besucher*innen können nur Schadensersatzansprüche erheben für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalter*innen oder einer grob vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen der Veranstalter*innen beruhen. Dies gilt ebenfalls für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung dieser Personengruppen beruhen. Für alle übrigen Schadensersatzansprüche ist eine Haftung der Veranstalter*innen ausgeschlossen. Die Unfallversicherung obliegt den Teilnehmer*innen.

§8 Verwendung von Anmeldedaten
a) Die Anmeldedaten werden nur zur Organisation der oben genannten Konferenz erhoben und verwendet.
b) Bei entsprechender Einwilligung im Anmeldeformular werden die Teilnehmer*innen über Ihre E-Mailadresse zu Evaluations- und/oder Forschungszwecken kontaktiert. Informationen zum Datenschutz für diesen speziellen Vorgang werden vor Beginn der Datenabfrage gegeben.
c) Bei entsprechender Einwilligung im Anmeldeformular werden die Teilnehmer*innen der Newsletter-Liste der Veranstalter*innen beigefügt. Dies erfolgt über ein double-opt-in-Verfahren.
b) Die Teilnehmer*innen stimmen der entsprechenden Datenschutzerklärung für die Konferenz zu (siehe https://zukunftfueralle.jetzt/datenschutzerklaerung/ ). Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe der individualisierten Daten an Dritte findet nicht statt. Die Teilnehmer*innen können die Einwilligung zur Erhebung und Verwendung ihrer Daten jederzeit per Mail an info@knoe.org widerrufen.

§9 Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrerer Klauseln unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht berührt.

Menu